Kindergeld auch während eines dualen Studiengangs

FG Münster: Studienvertrag ist wie ein Ausbildungsvertrag

Während eines dualen Studiengangs bekommen die Eltern noch Kindergeld. Das gilt auch bei einer Zweitausbildung jedenfalls dann, wenn die Praxisphasen inhaltlich mit dem Studium verknüpft sind, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 28. August 2013 (Az.: 3 K 711/13 Kg).

Kindergeld wird generell bis zur Volljährigkeit gezahlt, danach bis zum 25. Geburtstag, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Die Zeit verlängert sich um die Dauer eines Wehr- oder Zivildienstes. Auf die Höhe des eigenen Einkommens des Kindes kommt es seit Anfang 2012 nicht mehr an. Bei einer Zweitausbildung darf eine nebenher ausgeübte Erwerbstätigkeit allerdings nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen.

Im Streitfall hatte der Sohn zunächst eine Ausbildung als Elektrotechniker gemacht und danach einen dualen Studiengang im Fach „Mechatronik/Automatisierungstechnik“ begonnen. Dabei wechselten sich Praxisphasen in einer Firma und Theoriephasen in einer Fachhochschule ab. Die Firma zahlte eine finanzielle Unterstützung von 766 bis 935 Euro pro Monat.

Die Familienkasse wollte nun kein Kindergeld mehr zahlen. Während der Praxisphasen arbeite der Sohn 37 Stunden je Woche, die 20-Stunden-Grenze sei klar überschritten. Dagegen argumentierte die Mutter, aufs Jahr gerechnet ergebe sich im Durchschnitt eine Arbeitszeit von nur 17 Stunden je Woche.

Wie nun das FG Münster entschied, ist das duale Studium als „Ausbildungsdienstverhältnis“ mit einem Ausbildungsvertrag vergleichbar. Die Tätigkeit in den Praxisphasen sei klar auf das Studium ausgerichtet. Darauf, dass hier laut Vertrag kein Ausbildungsverhältnis begründet wurde, komme es nicht an.

Die Frage, ob hier die 20-Stunden-Grenze überschritten ist, ließ das FG offen. Dies könne nur dann entscheidend sein, wenn Arbeitsphasen wie eine normale Nebentätigkeit inhaltlich nicht mit dem Studium verknüpft sind.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Kanzlei-Homepage

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