Titelbild des Sozialrecht-Ratgebers

Sozialrecht-Ratgeber
Ansprüche des Bürgers gegen den Staat

Sozialrecht-Ratgeber

Hier gibt es Informationen zur Arbeitslosenversicherung, zu Hartz IV und Arbeitslosengeld II, zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung, zur Unfallversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Sozialhilfe, zum Kindergeld, zum Elterngeld, zum Wohngeld und BAFÖG und schließlich zum Verfahren vor den Sozialgerichten.

Die Grundpfeiler des Sozialrechts in Deutschland gehen auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde 1883 die Krankenversicherung für Arbeiter eingeführt. Es folgten 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Alters- und Invaliditätsversicherung. Die Sozialgesetzgebung unter Bismarck war dabei keineswegs von dem Gedanken eines Wohlfahrtstaates nach heutigem Verständnis geprägt. Bismarck ging es mit der sozialen Absicherung der Arbeiter vordringlich darum, diese der damals aufkommenden Sozialdemokratie zu entfremden. Bismarck vertrat seinerzeit auch die Auffassung, dass die Kosten der sozialen Absicherung alleine von den Unternehmern und dem Reich getragen werden sollten, da er fürchtete, dass Beitragszahlungen durch die Arbeiter von diesen primär als Lohnkürzung angesehen worden wären.

Unternehmer und auch der Staat wären heute von den Bismarckschen Finanzierungsvorschlägen deutlich überfordert. So wurden im Jahr 2009 nach Ermittlungen des statistischen Bundesamtes in Deutschland 754 Milliarden Euro für soziale Leistungen ausgegeben. Dieser Betrag entsprach 31,3% des Bruttoinlandsproduktes.

Diese gewaltige Summe ist nicht nur ein enormer Wirtschaftsfaktor, fließen doch die vom Staat gewährten Leistungen zu einem großen Teil in Form von Konsumentenausgaben wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Der riesige Aufwand, der in Deutschland rund um die soziale Absicherung der Bürger betrieben wird, sichert aber gleichzeitig auch den sozialen Frieden, unabdingbare Voraussetzung für eine prosperierende Wirtschaft.

Davon unabhängig gibt es am bestehenden Sozialsystem noch vieles zu verbessern, insbesondere um die sozialen Sicherungssysteme fit für die Zukunft zu machen. Alleine die demografische Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland treibt heute bereits den für die Rentenversicherung Verantwortlichen deutliche Sorgenfalten auf die Stirn.

Dieser Ratgeber soll einen ersten Einstieg in die zum Teil hochkomplexe Materie des Sozialrechts bieten. Es wurde versucht, zu den zentralen Themen der sozialen Absicherung die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben in einer Form darzustellen, die auch dem Nicht-Fachmann einen grundlegenden Überblick verschafft.

Der Sozialrecht-Ratgeber hat den Stand Frühjahr 2011. Aktuelle Gesetzesänderungen, insbesondere zur Grundsicherung für Arbeitssuchende wurden berücksichtigt. Es wird auch zukünftig versucht werden, den Sozialrecht-Ratgeber auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu halten. Nachdem jedoch kein Rechtsgebiet so viele, zuweilen auch kurzfristige, Änderungen erfährt, wie das Sozialrecht, sei jedem interessierten Leser der Rat gegeben, sich über die zahlreichen und zum Teil sehr detaillierten Quellen insbesondere im Internet Informationen über das jeweils interessierende Rechtsgebiet zu besorgen.

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