Welche Leistungen bietet die Arbeitslosenversicherung?

Leistungsdauer und Höhe des Arbeitslosengeldes sind in den §§ 127 und 129 SGB III detailliert geregelt.

Die Dauer des Anspruchs richtet sich vereinfacht ausgedrückt einerseits nach der Anzahl der Monate, für die während der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosigkeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden und andererseits nach dem Alter des Arbeitslosen.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt:

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von mindestens … Monaten

Nach Vollendung des … Lebensjahrs

… Monate

12

 

6

16

 

8

20

 

10

24

 

12

30

50.

15

36

55.

18

48

58.

24

Für Arbeitslose beträgt die Mindestanspruchsdauer demnach 6 Monate, die Höchstanspruchsdauer für Arbeitslose unter 50 Jahren 12 Monate.

Bei der verkürzten Anwartschaftszeit nach § 123 Abs. 2 SGB III beträgt die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld unabhängig vom Alter:

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von mindestens … Monaten

… Monate

6

3

8

4

10

5

In § 128 SGB III sind zahlreiche Tatbestände aufgelistet, die zu einer Minderung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld führen. So führen unter anderem eine selbstverschuldete Aufgabe der Arbeitsstelle (Eigenkündigung) oder auch die fehlende Arbeitsbereitschaft des Arbeitslosen zu einer nur verminderten Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld.

Die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist in den §§ 129 ff. SGB III detailliert geregelt.

Sehr vereinfacht formuliert gilt folgendes:

Entscheidend ist, was der Arbeitslose während des letzten Jahres netto verdient hat.

Von diesem Bemessungsentgelt erhält der Arbeitslose 60%.

Wenn der Arbeitslose oder dessen Ehepartner oder Lebensgefährte mindestens ein Kind hat, das sich noch in der Ausbildung befindet oder sonstige Vorrausetzungen des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG (Einkommenssteuergesetz) erfüllt, gilt ein erhöhter Leistungsansatz von 67%.